Norm FGTV 2010× ▾ ‹›Gliederung Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010) Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2010 — BGBl. II Nr. 247/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.08.2010 BGBl. II Nr. 247/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittExplosionsgefährdeter Bereich und Brandschutzzone§ 3Explosionsgefährdeter Bereich§ 4Ausmaße der explosionsgefährdeten Bereiche§ 5Ersatz oder Verringerung des explosionsgefährdeten Bereichs§ 6Schutzabstand zu Brandlasten (Brandschutzzone)3. AbschnittStandortanforderungen§ 7Flüssiggas-Tankstellen§ 8Flüssiggas-Zapfsäulen und Flüssiggas-Zapfgeräte§ 9Schutz explosionsgefährdeter Bereiche§ 10Fluchtweg4. AbschnittTechnische Ausrüstung von Flüssiggas-Tankstellen§ 11Rohrleitungen§ 12Flüssiggas-Zapfschläuche§ 13Zapfventil und Übergangsstück§ 14Sicherheitseinrichtungen5. AbschnittAllgemeine Schutzmaßnahmen§ 15Anfahrschutz§ 16Materialanforderungen§ 17Verbot des Überfahrens und Überbauens§ 18Not- und Warneinrichtungen§ 19Zutritt- und Zugriffsicherung§ 20Elektrotechnische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche§ 21Ableitung elektrischer Ströme, Erdungsanlagen§ 22Befüllung von Flüssiggasbehältern§ 23Blitzschutz und Brandbekämpfung§ 24Verbote und deren Kennzeichnung§ 25Hinweise für Tankvorgänge; Kennzeichnung und Füllanweisung§ 26Betriebsunterlagen und Unterweisung6. AbschnittBetankung§ 27Betanken von Kraftfahrzeugen und Anhängern§ 28Zulässigkeit des Betankens§ 29Verhalten beim Betanken§ 30Automatische Überfüllsicherung§ 31Voraussetzungen für Selbstbedienung an öffentlichen Anlagen gemäß § 17. AbschnittPrüfung von Flüssiggas-Tankstellen§ 32Prüf- und Kontrollpflichten§ 33Prüfungen§ 34Erstmalige Prüfung§ 35Wiederkehrende Prüfungen§ 36Außerordentliche Prüfungen§ 37Prüfer§ 38Dokumentation§ 39Behebung von Mängeln8. AbschnittSchlussbestimmungen§ 40Inkrafttreten§ 41Übergangsbestimmungen§ 42Außerkrafttreten§ 43Geschlechtsneutrale BezeichnungAnlagenAnl. 1Wirkbereich xAnl. 2Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggas-Zapfsäulen (Beispiele)Anl. 3Anl. 4Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggaspumpen im Freien mit geringer Förderleistung (bis 60 l/min) bei nicht dauerhaft technisch dichten VerbindungenAnl. 5Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggaspumpen im Freien mit geringer Förderleistung (bis 60 l/min), mit Schutzgehäuse und ohne FlüssiggaswarneinrichtungAnl. 6Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggaspumpen im Freien mit Schutzgehäuse und mit Flüssiggaswarneinrichtung in Verbindung mit einem Not-Aus-SystemAnl. 7Anl. 8Anl. 9Betriebsanweisung für außergewöhnliche Vorkommnisse oder im Gefahrenfall