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Rechnungslegungsverordnung 2013 (RLV 2013)

Fassungen (Gesetz)
ab 31.12.2015 — BGBl. II Nr. 466/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute31.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 466/2015
29.05.201330.12.2015 BGBl. II Nr. 148/2013 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 31.12.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Aufstellung und Vorlage der Abschlussrechnungen
2. AbschnittGliederung der Abschlussrechnungen
  1. § 3Inhalt der Abschlussrechnungen
  2. § 4Voranschlagsvergleichsrechnungen
  3. § 5Konsolidierung der Abschlussrechnungen
  4. § 6Schuldenkonsolidierung
  5. § 7Zwischenergebniseliminierung
  6. § 8Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidierung von Auszahlungen und Einzahlungen)
  7. § 9Kapitalkonsolidierung
  8. § 10Gliederung der konsolidierten Abschlussrechnungen
3. AbschnittAnhangsangaben
  1. § 13Anhangsangaben zu den Abschlussrechnungen
  2. § 14Beteiligungen
  3. § 15Haftungen
  4. § 16Finanzinstrumente
  5. § 17Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  6. § 18Leasingverhältnisse und Mietverhältnisse
  7. § 19Vorräte
  8. § 20Forderungen und Verbindlichkeiten
  9. § 21Rückstellungen
  10. § 22Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit)
  11. § 23Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung (Erträge aus Transfers)
  12. § 24Aufwendungen und Auszahlungen
  13. § 25Rücklagen
  14. § 26Ereignisse nach dem Rechnungsabschlussstichtag
  15. § 27Transaktionen mit nahe stehenden Einheiten oder Personen
  16. § 28Informationen über das Personal des Bundes
  17. § 29Darstellung künftiger Pensionsaufwendungen
  18. § 30Abzüge von Abgabenerträgen
  19. § 31Abgabenforderungen
  20. § 32Veränderungen zum Vorjahr
  21. § 33Budgetpolitische Kennzahlen
4. AbschnittAbschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie von Unternehmen, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist
  1. § 34
5. AbschnittÜberprüfung der Abschlussrechnungen
  1. § 35Einsichtnahme
  2. § 36Mängelbehebung
  3. § 37Aufbewahrung der Abschlussrechnungen
6. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 38Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Übergangsbestimmungen
  1. § 39
Anlagen
  1. Anl. 1