Norm PA-PFA-AV× ▾ ‹›Gliederung Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung (PA-PFA-AV) Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2016 — BGBl. II Nr. 301/2016 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2016 BGBl. II Nr. 301/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Regelungsinhalt§ 2Verweise§ 3Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen2. AbschnittRahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen§ 4Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs§ 5Lehr- und Fachkräfte§ 6Aufnahmekommission§ 7Prüfungskommission§ 8Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit§ 9Schul- bzw. Lehrgangsordnung§ 10Aufnahme in die PA-Ausbildung§ 11Aufnahme in die PFA-Ausbildung§ 12Anrechnung von Prüfungen und Praktika§ 13Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen§ 14Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung3. AbschnittQualitätssicherung der Ausbildung§ 15Qualifikationsprofile – Curriculum§ 16Ausbildungsgrundsätze§ 17Praktische Ausbildung – Schutzbestimmungen4. AbschnittLeistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PA-Ausbildung§ 18Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft§ 19Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission§ 20Beurteilungsstufen§ 21Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 22Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung§ 23Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 24Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit§ 25Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung§ 26Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung§ 27Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung§ 28Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung§ 29Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit§ 30Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit§ 31Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 32Abschlussprüfungsprotokoll5. AbschnittLeistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung§ 33Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft§ 34Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission§ 35Beurteilungsstufen§ 36Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 37Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 38Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 39Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit§ 40Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung§ 41Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung§ 42Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung§ 43Gesamtbeurteilung – PFA-Ausbildung§ 44Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit§ 45Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit§ 46Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 47Abschlussprüfungsprotokoll6. AbschnittSchriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung§ 48Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich§ 49Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Leistungsfeststellung und -beurteilung§ 50Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Überarbeitung§ 51Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Letzte Überarbeitungsmöglichkeit7. AbschnittVerkürzte Ausbildungen§ 52Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen8. AbschnittEWR-Berufsanerkennung und Nostrifikation§ 53Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufsanerkennung§ 54Anpassungslehrgang§ 55Eignungsprüfung§ 56Wiederholen des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung§ 57Ergänzungsausbildung im Rahmen der Nostrifikation§ 58Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung9. AbschnittAusbildungsbestätigungen und Qualifikationsnachweise§ 59Ausbildungsbestätigung§ 60Zeugnis über das 1. und 2. Ausbildungsjahr§ 61Zeugnis§ 62PFA-Diplom§ 63Bestätigung über den Anpassungslehrgang bzw. die Eignungsprüfung§ 64Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung10. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 65Direktoren/-innen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Leiter/innen von PflegehilfelehrgängenInkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung§ 66AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5Anl. 6Anl. 7Anl. 8/1Anl. 8/2Anl. 9Anl. 10Anl. 11Anl. 12Anl. 13Anl. 14