Norm Wechsel-V 2026× ▾ ‹›Gliederung Wechsel-Verordnung 2026 (Wechsel-V 2026) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2027 — BGBl. II Nr. 47/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.2027 BGBl. II Nr. 47/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2027 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Einleitung, Durchführung und Fristenlauf der Verfahren§ 4Willenserklärungen§ 5Verweigerung der Durchführung der Verfahren§ 6Verrechnungsstelle2. AbschnittWechsel§ 7Dauer und Einleitung§ 8Zählpunkt- und Endkundenidentifikation§ 9Bindungs- und Kündigungsabfrage§ 10Vorläufige Wechselanfrage§ 11Einwand aus zivilrechtlichen Gründen§ 12Technischer Wechsel§ 13Stornierung des Wechsels3. AbschnittNeuanmeldung§ 14Vorgelagerter Datenabgleich§ 15Neuanmeldung einer Anlage durch den Lieferanten§ 16Neuanmeldung einer Anlage durch den Netzbetreiber4. AbschnittAbmeldung§ 17Auszug des Endkunden§ 18Sonstige Abmeldegründe5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 19Inkrafttreten und AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Ablauf der Verfahren