RS0115772
Rechtssatz
2001 – zuletzt 05.08.2003Strafrecht
Im Fall einer Einstellung gilt der Verdacht (weiterhin) erst dann als entkräftet, wenn die ursprünglichen Verdachtsgründe, die zur Einleitung der Voruntersuchung geführt haben, durch deren Ergebnisse aufgehört haben, Argumente für die Schuld des Verdächtige …