RS0050888
Rechtssatz
zuletzt 06.11.1991Zivilrecht
Im gerichtlichen Verfahren ist ausschließlich die Frage zu prüfen, ob die Tätigkeit aufgrund der Gewährung einer Beihilfe im Sinn dieser Gesetzesstelle erfolgte. Ob der Verwaltungsakt, mit dem die Beihilfe gewährt wurde, durch die Gesetzeslage gedeckt war, …