RS0052881
Rechtssatz
1988 – zuletzt 19.04.1989Zivilrecht
Die auf den Betriebsleiter bezogene Äußerung gegenüber dem Meister "wo ist dieser charakterlose Mensch", ist eine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG, insbesondere, wenn sie zusammen mit anderen Handlungen,die bezweckten, diesen vor …