RS0022728
Rechtssatz
1977 – zuletzt 08.07.2010Zivilrecht
Die Worte "bei dem Betrieb" sind nicht dahin zu verstehen, dass nur Schäden zu ersetzen sind, die durch Berührung mit einem Kraftfahrzeug entstanden sind, oder nur Schäden, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sich das Kraftfahrzeug noch im Betrie …