RS0003743
Rechtssatz
15.02.1984Zivilrecht
Wenn bei Heller-Berger-Stix 1542 ausgeführt wird, daß der Gläubiger, der seine behauptete Forderung nicht bescheinigen könne, gegen die Beteiligten die nach ihm zum Zuge kommen würden, im Klageweg vorgehen müsse, ist damit nicht gemeint, daß im Falle des Wi …