RS0002167
Rechtssatz
01.04.1992Zivilrecht
Die Kosten eines Abwesenheitskurators, der in einem Zwangsversteigerungsverfahren für denjenigen eingeschritten ist, zu dessen Gunsten auf der Liegenschaft ein Bestandrecht einverleibt ist, sind vom Betreibenden der diese Kuratorkosten beglichen hat, gegenü …