RS0072370
Rechtssatz
21.09.1922Strafrecht
Der Anwalt, der die Verteidigung einer Gattenmörderin führt, obwohl er in dem dem Morde vorausgegangenen Ehescheidungsverfahren den Getöteten vertreten hat, der die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Gattin begehrt hatte, und obwohl zwischen dem Ehes …