RS0090555
Rechtssatz
1976 – zuletzt 19.07.2018Strafrecht
Analoge Anwendung der §§ 28, 31, 40 StGB bei der Strafzumessung, wenn die Verhängung einer bloßen Zusatzstrafe nur deshalb ausgeschlossen ist, weil nur eine (geringfügige) Tat nach, die Mehrzahl der (auch gewichtigeren) Fakten jedoch vor dem vorangehenden U …