RS0105185
Rechtssatz
zuletzt 21.04.2009Zivilrecht
Gemäß § 23 TabMG 1996 sind Tabaktrafiken Geschäfte, in denen der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen betrieben wird. Nunmehr (im Gegensatz zum TabMG 1968) wird zwischen Tabakfachgeschäften und Tabakverkaufsstellen unterschieden, je nachdem, ob die Tabaktrafik …