RS0061816
Rechtssatz
1979 – zuletzt 13.07.2006Zivilrecht
Bei der OHG herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, es sei denn, die Gesellschafter hätten (bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages oder später) vereinbart (einstimmig beschlossen), dass die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden habe, wobei diese Vereinbarung ( …