RS0035430
Rechtssatz
1964 – zuletzt 28.01.2003Zivilrecht
Materielle Streitgenossenschaft mehrerer Miteigentümer mit Wohnungseigentum, die für rechtsfreundliche Leistungen bei der Begründung von Wohnungseigentum, die einheitlich für alle erbracht worden waren, in Anspruch genommen werden, wenngleich die Bevollmäch …