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Wahl der Schülervertreter

Fassungen (Gesetz)
ab 01.09.2020 — BGBl. II Nr. 264/2020
Gliederung Fassung vom 01.09.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittArten der Wahlen und Wahlberechtigte
  1. § 1Klassensprecher, Jahrgangssprecher
  2. § 1aVertreter der Klassensprecher
  3. § 2Abteilungssprecher
  4. § 3Tagessprecher
  5. § 4Schulsprecher
  6. § 5Stellvertreter für den Schulgemeinschaftsausschuß
2. AbschnittDurchführung der Wahlen
  1. § 6Wahltermin
  2. § 7Wahlausschreibung
  3. § 8Kandidaten
  4. § 9Wahlvorsitz
  5. § 10Stimmzettel
  6. § 11Stimmabgabe
  7. § 12Wahlergebnis
  8. § 13Anfechtung der Wahl
3. AbschnittBesondere Bestimmungen
  1. § 14
  2. § 15
4. AbschnittAbwahl und Neuwahl eines Schülervertreters, eines Stellvertreters oder eines Stellvertreters im Schulgemeinschaftsausschuß
  1. § 16Abwahlantrag
  2. § 17Durchführung der Abwahl
  3. § 18Abwahlergebnis und Anfechtung der Abwahl
  4. § 19Neuwahl eines Schülervertreters oder eines Stellvertreters
5. AbschnittErgänzende Bestimmungen
  1. § 20
  2. § 21
6. AbschnittInkrafttreten und Außerkrafttreten
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  1. § 22
Anlagen
  1. Anl. 1
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3