Norm Salzburger Almkanal× ▾ ‹›Gliederung Salzburger Almkanal Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1938▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.1938 § → § — 20.12.193731.12.1937 BGBl. Nr. 420/1937 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1938 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand.§ 2Umfang des Salzburger Almkanals.§ 3Träger der Erhaltung.§ 4Wasserwerksgenossenschaften.§ 5Veränderungen.§ 6Pflichten der Träger der Erhaltung.§ 7Almmeister.§ 8Almkanalordnung.§ 9Besondere Erhaltungsverpflichtungen.§ 10Verpflichtungen der Anrainer.§ 11Verpflichtungen zugunsten der Ortsgemeinden.§ 12Aufbringung der Mittel durch die Wasserwerksgenossenschaften.§ 13Beiträge der Ortsgemeinden.§ 14Gebühren für Nebennutzungen.§ 15Wasserverteilung.§ 16Verwaltung der Wasserwerksgenossenschaften.§ 17Rücklagen.§ 18Satzungen.§ 19Rückständige Mitgliedsbeiträge.§ 20Streitigkeiten aus dem Genossenschaftsverhältnisse.§ 21Auflösung der Wasserwerksgenossenschaften.§ 22Zuständigkeit.§ 23Anwendung des Wasserrechtsgesetzes.§ 24Übertragung der Verwaltung.§ 25Eigentumsübertragung.§ 26Bisherige Rechte und Verbindlichkeiten.§ 27Gebührenbefreiung.§ 28Wirksamkeitsbeginn.§ 29Vollzugsklausel.AnlagenAnl. 1Schematische Darstellung | der Wasserverteilung des Salzburger Almkanals.Anl. 2Verzeichnis der aus dem Eigentum des Bundes in das Eigentum der Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal übergehenden Liegenschaften und Wasseranlagen.Anl. 3Verzeichnis der aus dem Eigentum des Bundes in das Eigentum der Wasserwerksgenossenschaft Stiftsarm übergehenden Liegenschaften und Wasseranlagen.