Norm LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung× ▾ ‹›Gliederung LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2020 — BGBl. II Nr. 402/2019▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.07.2020 § → § BGBl. II Nr. 402/2019 14.12.201930.06.2020 § → § BGBl. II Nr. 402/2019 11.07.201313.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 205/2013 03.10.200910.07.2013 § → § BGBl. II Nr. 322/2009 01.09.200802.10.2009 BGBl. II Nr. 275/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2Zielbestimmung2. AbschnittAusbildung§ 3Voraussetzungen§ 4Struktur und Inhalt§ 5Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG§ 6Ausbildung für beauftragte amtliche Tierärzte§ 7Ausbildung für amtliche Fachassistenten§ 8Ausbildung für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden§ 9Ausbildungsstellen3. AbschnittPraktische und theoretische Ausbildung, Leistungsnachweise§ 10Praktische Ausbildung, Inhalte§ 11Nachweis der praktischen Ausbildung§ 12Theoretische Ausbildung, Inhalte§ 13Leistungsnachweis im Rahmen der theoretischen Ausbildung4. AbschnittKommissionelle Abschlussprüfung§ 14Voraussetzung§ 15Prüfungskommission§ 16Antrag auf Zulassung zur Prüfung§ 17Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung§ 18Gliederung der Prüfung§ 19Ausschluss der Öffentlichkeit§ 20Leitung und Aufsicht§ 21Rücktritt, Nichtteilnahme§ 22Prüfungsergebnis§ 23Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses§ 24Prüfungszeugnis§ 25Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung5. AbschnittWeiterbildung§ 26Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen6. AbschnittSonstige Bestimmungen§ 27Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge§ 28Ausbildungsunterlagen und -materialien, Prüfungsunterlagen§ 29Finanzielle Bestimmungen§ 30Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung7. AbschnittSchlussbestimmungen§ 31Übergangsbestimmungen§ 32Inkrafttreten§ 33Verweisung auf andere Rechtsvorschriften§ 34Personenbezogene BezeichnungenAnlagenAnl. 1Ausbildungsrahmenplan für AufsichtsorganeAnl. 2aAusbildungsrahmenplan „A“ für amtliche TierärzteAnl. 2bAusbildungsrahmenplan „B“ für amtliche TierärzteAnl. 3aAusbildungsrahmenplan „A“ für amtliche FachassistentenAnl. 3bAusbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für TrichinenuntersuchungenAnl. 4Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen GebrauchAnl. 5Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werdenAnl. 6Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung