Gliederung Fassung vom 01.07.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
1. AbschnittGeltungsbereich
- § 1Geltungsbereich
2. AbschnittBegriffsbestimmungen und Festlegungen
- § 2Flüssiggas
- § 3Behälter, Verdampfer, Abgasanlagen, Flaschenschränke, Baustoffe, Klassifikationen
- § 4Füllmenge
- § 5Lagerung von Flüssiggas
- § 6Rohrleitungen
- § 7Flüssiggasanlagen
- § 8Oberirdische und erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter
- § 9Explosionsgefährdeter Bereich
- § 10Brandschutzzone
- § 11Regeln der Technik
2. HauptstückGrundlegende Schutzmaßnahmen für den Aufstellungsort von Flüssiggasbehältern
- § 12Explosionsgefährdeter Bereich
- § 13Verbote und Warnhinweise
- § 14Ersatz oder Verkleinerung des explosionsgefährdeten Bereiches
- § 15Schutz vor gefahrbringender Erwärmung
- § 16Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen
- § 17Lüftung und Beheizung
- § 18Unzulässige Lagerung
- § 19Schutz vor mechanischen Gefahren
- § 20Gefährdungsbereich von Eisenbahnen
- § 21Blitzschutz
3. HauptstückGrundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen
1. AbschnittFlüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung
- § 22Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung
2. AbschnittRohrleitungen
- § 23Grundlegende Anforderungen an Rohrleitungen
- § 24Korrosionsschutz
- § 25Rohrleitungen in Gebäuden
- § 26Rohrleitungen in Räumen mit erhöhter Brandlast oder erhöhtem Brandrisiko
- § 27Absperreinrichtungen
- § 28Überdruckventile
- § 29Verlegung von Rohrleitungen
- § 30Bewegliche Leitungen
- § 31Druckregler
- § 32Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck bis einschließlich 0,5 bar
3. AbschnittVerdampfer, Verdichter und Pumpen
- § 33Verdampfer
- § 34Aufstellungsräume
- § 35Aufstellung im Freien
- § 36Explosionsgefährdeter Bereich
4. HauptstückPrüfung von Flüssiggasanlagen
- § 37Veranlassen von Prüfungen
- § 38Erstmalige Prüfung
- § 39Wiederkehrende Prüfungen
- § 40Außerordentliche Prüfungen
- § 41Prüfer
- § 42Prüfbescheinigung
- § 43Behebung von Mängeln
5. HauptstückZusätzliche Bestimmungen für Druckgefäße
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- § 44Gesamtzahl der Druckgefäße
- § 45Lagerung der Druckgefäße
- § 46Lagerboden
- § 47Behandlung der Druckgefäße
- § 48Beschädigte Druckgefäße
2. AbschnittLagerung von Druckgefäßen in Lagerräumen, in Lagergebäuden oder in Verkaufsräumen
- § 49Lagerräume
- § 50Lüftung
- § 51Explosionsgefährdeter Bereich
- § 52Lage und Ausgestaltung der Lagerräume oder der Lagergebäude
- § 53Fluchtwege
- § 54Befahren der Lagerräume
- § 55Abfüllverbot
- § 56Zusammenlagerung
- § 57Lagerung in Verkaufsräumen
3. AbschnittLagerung von Druckgefäßen im Freien
- § 58Explosionsgefährdeter Bereich
- § 59Schutz des Lagers
- § 60Brandschutzzone
4. AbschnittVerwendung von Flüssiggas aus Druckgefäßen
- § 61Arbeitsräume, Sanitär- und Sozialräume
- § 62Betriebsbehälter
- § 63Druckgefäße zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen
- § 64Schweiß- und Schneidarbeiten mit Flüssiggas in Eisenbahnanlagen
6. HauptstückZusätzliche Bestimmungen für ortsfeste Flüssiggasbehälter
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- § 65Aufstellung
2. AbschnittOberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter in Räumen
- § 66Lagerräume, Lagergebäude
- § 67Explosionsgefährdeter Bereich
- § 68Abblaseleitungen
- § 69Fluchtwege
3. AbschnittErdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter
- § 70Kennzeichnung
- § 71Bedienungsgänge
- § 72Verbot des Überfahrens und Überbauens
- § 73Mindestabstand zwischen Flüssiggasbehältern
7. HauptstückZusätzliche Bestimmungen für Abfüll- und Umfüllvorgänge
- § 74Füllvorgang
- § 75Abfüll- und Umfülllager
- § 76Explosionsgefährdeter Bereich
- § 77Sicherheitsmaßnahmen bei Eisenbahnkesselwagen
- § 78Sicherheitsmaßnahmen bei Straßentankwagen
- § 79Arbeiten bei Gewitter
8. HauptstückZusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen
- § 80Befüllung von Druckgefäßen
- § 81Abfüllräume, Abfüllgebäude
- § 82Explosionsschutz, persönliche Schutzausrüstung
- § 83Explosionsgefährdeter Bereich
- § 84Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen
- § 85Filter, Füllschläuche
- § 86Anzahl an Druckgefäßen
9. HauptstückZusätzliche Bestimmungen für Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen
- § 87Verwendung von Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen
10. HauptstückÜbergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen
- § 88Geschlechtsneutrale Bezeichnung
- § 89Übergangsbestimmungen
- § 90Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 91Notifikation