Norm WPFG× ▾ ‹›Gliederung Wertpapierfirmengesetz (WPFG) Fassungen (Gesetz) ab 25.06.2026 — BGBl. I Nr. 49/2025, BGBl. I Nr. 5/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute25.06.2026 § → § BGBl. I Nr. 49/2025, BGBl. I Nr. 5/2026 19.02.202624.06.2026 § → § BGBl. I Nr. 5/2026 25.07.202518.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 49/2025 01.02.202324.07.2025 BGBl. I Nr. 237/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAnwendungsbereich und Begriffe§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittGrundsätze der Beaufsichtigung§ 3Zuständige Behörde§ 4Ermessensspielraum der FMA bei der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierfirmen§ 5Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems§ 6Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten§ 7Vor-Ort-Prüfungen inländischer Zweigstellen§ 8Geheimhaltung§ 9Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern§ 10Pflichten der Abschlussprüfer§ 11Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse§ 12Meldung von Verstößen3. AbschnittAnfangskapital, Angemessenheit des internen Kapitals und interne Risikobewertung§ 13Anfangskapital§ 14Internes Kapital und liquide Aktiva4. AbschnittInterne Unternehmensführung, Transparenz, Behandlung von Risiken und Vergütung§ 15Anwendungsbereich des 4. Abschnitts§ 16Interne Unternehmensführung§ 17Länderspezifische Offenlegungspflichten§ 18Funktion der Geschäftsleitung im Rahmen des Risikomanagements§ 19Funktion des Aufsichtsrats oder des sonst nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements§ 20Behandlung von Risiken§ 21Vergütungspolitik§ 22Wertpapierfirmen mit außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln§ 23Vergütungsausschuss§ 24Überwachung der Vergütungspolitik5. AbschnittAufsichtliches Überprüfungs- und Bewertungsverfahren§ 25Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung§ 26Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle6. AbschnittAufsichtliche Maßnahmen und Befugnisse§ 27Aufsichtsmaßnahmen§ 28Aufsichtsbefugnisse§ 29Zusätzliche Eigenmittelanforderung§ 30Empfehlung zu zusätzlichen Eigenmitteln§ 31Zusätzliche Liquiditätsanforderung§ 32Ausnahme bestimmter kleiner und nicht-verflochtener Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen§ 33Zusammenarbeit mit der Abwicklungsbehörde§ 34Veröffentlichungspflichten§ 35Unterrichtung der EBA7. AbschnittBeaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen§ 36Anwendungsbereich des Gruppenkapitaltests gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2033§ 37Ausnahme von der Beaufsichtigung auf Einzelbasis gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/2033§ 38Zuständigkeit der FMA als konsolidierende Aufsichtsbehörde§ 39Informationspflichten in Krisensituationen§ 40Aufsichtskollegien§ 41Zusammenarbeit der FMA mit anderen zuständigen Behörden§ 42Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten§ 43Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests§ 44Eignung der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Holdinggesellschaft§ 45Gemischte Holdinggesellschaften§ 46Bewertung der Aufsicht in Drittländern und andere Aufsichtstechniken8. AbschnittMeldungen von Wertpapierfirmen und Veröffentlichungspflicht der FMA§ 47Meldungen von Wertpapierfirmen§ 47aOffenlegung der Anlagestrategie§ 48Veröffentlichungspflicht der FMA9. AbschnittStrafbestimmungen, Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen, Meldung an die EBA§ 49Strafbestimmungen§ 50Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen§ 51Meldung an die EBA10. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 52Übergangsbestimmungen§ 53Verweise und Verordnungen§ 54Umsetzungshinweis§ 55Vollziehung§ 56InkrafttretenAnlagenAnl. 1Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken