RS0054765
Rechtssatz
1981 – zuletzt 08.08.2007Zivilrecht
Die Bestimmungen über die Haftungsmilderung sind anwendbar, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Schadenszufügung und dem Arbeitsverhältnis besteht. Dieser ist auch dann gegeben, wenn der Dienstnehmer, der keine geregelte Arbeitszeit hat, die Di …