RS0000736
Rechtssatz
1956 – zuletzt 01.02.1967Zivilrecht
Eine Exekution kann nur gegen diejenige Person vollstreckt werden, auf die der Exekutionstitel lautet. Ist die Person, gegen die sich die Exekution tatsächlich richtet, mit der im Exekutionstitel genannten Person nicht wesensgleich, dann muss der Exekutions …