RS0109013
Rechtssatz
26.11.1997Zivilrecht
Ein Beschluß, mit dem einem Verpflichteten, der einen Aufschiebungsantrag gestellt hat, aufgetragen wird, binnen einer bestimmten Frist den Wert der Pfandgegenstände, für die kein Bleistiftwert besteht, nachzuweisen, ist nicht abgesondert anfechtbar.