RS0096481
Rechtssatz
1986 – zuletzt 13.11.1986Strafrecht
Das Gericht ist im Rahmen der ihm gemäß §§ 3, 232 Abs 2, 254, 258 StPO obliegenden Pflichten nicht berechtigt, schon auf Grund einer vorzeitig gewonnen Überzeugung das Beweisverfahren einzuschränken und angebotene, aber nicht durchgeführte Beweise vorgreife …