RS0061936
Rechtssatz
1989 – zuletzt 08.04.1997Zivilrecht
Für die Frage, ob eine erhebliche Gefährdung der gesellschaftlichen Interessen eingetreten ist, ist wesentlich, ob das Verhalten des einen Gesellschafters das Vertrauen des anderen so erheblich erschüttert hat, daß die Grundlage, auf der die Gesellschaft be …