RS0040939
Rechtssatz
12.06.1985Zivilrecht
Wird über Berufung und Revision gegen ein Versäumungsurteil, gegen das Widerspruch erhoben worden ist, entschieden, ist es gerechtfertigt, das Rechtsmittelverfahren hier - es handelt sich um die vom "Normalfall" abweichende Rechtslage, daß das Verfahren tro …