Norm BBVGO× ▾ ‹›Gliederung Bahn-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung (BBVGO) Fassungen (Gesetz) ab 01.05.1998 — BGBl. II Nr. 148/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.05.199831.12.2003 BGBl. II Nr. 148/1998 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückOrganisationsrechtliche BestimmungenAbschnitt 1Betriebsversammlung§ 1EinberufungBerechtigung zur Einberufung§ 2§ 3§ 4Einberufung einer außerordentlichen Betriebsversammlung§ 5Durchführung der Betriebsversammlung§ 6Teilversammlungen§ 7Tagesordnung§ 8Geschäftsordnung der Betriebsversammlung§ 9Teilnahme des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen InteressenvertretungenAbschnitt 2Personalvertreterversammlung§ 10Einberufung§ 11BeschlußfassungAbschnitt 3Gemeinsame Bestimmungen über die Personalvertretungsorgane gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 bis 4 BBVG (Vertrauenspersonenausschuß, Personalausschuß, Zentralausschuß)Konstituierung der Personalvertretungsorgane§ 12§ 13§ 14Ersatzmitglieder§ 15Tätigkeitsdauer der Funktionäre des Personalvertretungsorgans§ 16Sitzungen der Personalvertretungsorgane§ 17Übertragung von Aufgaben im EinzelfalleÜbertragung von Aufgaben durch Geschäftsordnung§ 18§ 19§ 20§ 21Autonome Geschäftsordnung§ 22Vertretung nach außen§ 23Bekanntmachungen der Personalvertretungsorgane§ 24Kosten der Tätigkeit der Organe§ 25Einheitlicher Betriebsrat bzw. einheitliches PersonalvertretungsorganAbschnitt 4Konzernvertretung§ 26Konstituierung§ 27Geschäftsführung§ 28GeschäftsordnungAbschnitt 5Behindertenvertrauensperson§ 29Verhältnis der Behindertenvertrauensperson zu den Organen der PersonalvertretungAufgaben der Behindertenvertrauensperson§ 30§ 31§ 32Rechtsstellung der BehindertenvertrauenspersonAbschnitt 6JugendvertretungJugendversammlung§ 33§ 34§ 35Geschäftsordnung der Jugendversammlung§ 36Gemeinsame Bestimmungen über die Organe der Jugendvertretung gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 bis 4 BBVG§ 37Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern der Organe der Jugendvertretung§ 38Verhältnis der Organe der Jugendvertretung zu den Personalvertretungsorganen§ 39Teilnahme der Personalvertretungsorgane an Sitzungen der Organe der Jugendvertretung§ 40Teilnahme der Organe der Jugendvertretung an Sitzungen der Personalvertretungsorgane§ 41Ausübung der Befugnisse der Organe der Jugendvertretung§ 42Auskunftserteilung§ 43Allgemeine Intervention§ 44Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher Arbeitnehmer geltenden Vorschriften§ 45Teilnahme an den Unterweisungen der jugendlichen Arbeitnehmer§ 46Erstattung von Vorschlägen§ 47Teilnahme an Beratungen zwischen Personalvertretungsorganen und Betriebsinhaber§ 48JugendvertreterversammlungEnthebung des Zentraljugendvertrauensrates§ 49§ 50§ 51Konzernjugendvertretung2. HauptstückRechtsstellung der Mitglieder der Personalvertretungsorgane gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 bis 4 BBVG (Vertrauenspersonenausschuß; Personalausschuß; Zentralausschuß)§ 52Freistellung§ 53Bildungsfreistellung§ 54Erweiterte Bildungsfreistellung§ 55Verschwiegenheitspflicht3. HauptstückBefugnisse der ArbeitnehmerschaftAbschnitt 1Organzuständigkeit§ 56Kompetenzabgrenzung und KompetenzübertragungAbschnitt 2Ausübung einzelner Befugnisse§ 57Allgemeines Beratungsrecht§ 58Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer§ 59Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung§ 60Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen§ 61Anfechtungen von Kündigungen§ 62Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte§ 63Mitwirkung im Aufsichtsrat§ 64SchlichtungsstelleAbschnitt 3Befugnisse gemäß anderen Rechtsvorschriften§ 654. HauptstückSprachliche Gleichbehandlung§ 665. HauptstückGemeinsame Bestimmungen§ 67Fristenberechnung§ 68Wirksamkeitsbeginn