Norm Bibliotheksordnung für die Akademie der bildenden Künste× ▾ ‹›Gliederung Bibliotheksordnung für die Akademie der bildenden Künste Fassungen (Gesetz) ab 27.05.1998 — BGBl. II Nr. 176/1998▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 27.05.199830.06.1999 § → § BGBl. II Nr. 176/1998 · aufgehoben 04.03.199326.05.1998 BGBl. Nr. 154/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.05.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. Abschnitt§ 1Geltungsbereich2. Abschnitt§ 2Benützungsrecht3. Abschnitt§ 3Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften4. AbschnittBenützung der Bibliothek§ 4Recht auf Benützung der BibliothekDienstleistungen der Bibliothek§ 5§ 6Benützungsregelungen§ 7§ 8§ 9§ 10Entlehnung von Werken der Bibliothek§ 11Nicht entlehnbare Werke§ 12Entlehnbestimmungen§ 13Rückstellung§ 14Sonderbestimmungen bei automatisierter Verbuchung der Benützungsfälle§ 15Verleihung von Werken im Wege der Fernleihe§ 16Bereitstellung von Werken der Bibliothek in den Räumen anderer Einrichtungen der Akademie§ 17Sonderformen der Benützung5. AbschnittBenützung des Kupferstichkabinetts§ 18Recht auf Benützung des Kupferstichkabinetts§ 19Pflichten des Kupferstichkabinetts§ 20Öffnungszeiten des Kupferstichkabinetts§ 21Benützung im Kupferstichkabinett6. AbschnittOrganisationsvorschriften§ 22Öffnungszeiten der Bibliothek§ 23Errichtung von Freihandaufstellungen§ 24Bereitstellung von Werken§ 25Übergangsbestimmungen