Tierseuchengesetz (TSG)
Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2024 — BGBl. I Nr. 171/2023▾
Gliederung Fassung vom 01.01.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
I. Abschnitt.Allgemeine Bestimmungen.
- § 1Gegenstand des Gesetzes.
Handhabung des Gesetzes, Eingreifen der Oberbehörden.
- § 2
- § 2a
- § 2b
- § 2c
§ 3.
- § 3Beziehung zur Militärverwaltung und zu den Staats-Pferdezuchtanstalten; Ausnahmen für wissenschaftliche Anstalten und Institute.
II. Abschnitt.Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen aus Ländern, die nicht zum Geltungsgebiete dieses Gesetzes gehören.
- § 4Einfuhr und Durchfuhr von Sendungen
- § 4aVeterinärbehördliche Grenzkontrolle
- § 4bGrenzkontrollgebühren
- § 4cKosten der veterinärpolizeilichen Maßnahmen am Inlandsbestimmungsort
- § 5Ein- und Durchfuhrverbote und Beschränkungen.
§ 6.
- § 6Besondere Bestimmungen hinsichtlich jener Staaten, mit denen Vereinbarungen bestehen.
§ 7.
- § 7Besondere veterinärpolizeiliche Überwachung der Grenze, Revision und Evidenthaltung des Viehstandes.
III. Abschnitt.Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung und zur Tilgung von Tierseuchen im Geltungsgebiete dieses Gesetzes.
A. Allgemeine Vorschriften.
- § 8Veterinärregister
- § 8aRegistrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe
- § 8bKennzeichnung von Tieren
§ 9.
- § 9Viehmärkte, Tierauktionen etc.
§ 10.
- § 10Überwachung des Tierhandels, der Tierspitäler und Tierschutzhäuser, größerer Mastanstalten, größerer Melkviehbestände und Sammelmolkereien, gemeinschaftlicher Viehweiden und der Gaststallungen.
- § 11Tierseuchenrechtliche Bestimmungen beim Transport mittels Schienenfahrzeugen, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen
- § 12Impfstoffe und Impfungen
- § 12aUmgang mit Erregern
- § 13Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Seuchenfall
§ 14.
- § 14Beseitigung von Kadavern; Verscharrungsplätze, Wasenmeistereien, Anlagen zur Verarbeitung und Bearbeitung von Tierkörpern und Tierkörperteilen.
§ 15.
Vorsichten betreffs der mit Tieren, Tierkadavern, tierischen Abfällen und Produkten beschäftigten Personen.
- § 15
- § 15a
B. Besondere Vorschriften für anzeigepflichtige Tierseuchen.
- § 16Anzeigepflichtige Seuchen
- § 17Anzeige verdächtiger Erkrankungen, zu beobachtende Vorschriften, Anzeigeprämien
§ 18.
- § 18Besondere Bestimmungen über die Anzeige verdächtiger Erkrankungen bei Viehtransporten.
- § 19Allgemeines Verbot.
- § 20Vorläufige Vorkehrungen des Gemeindevorstehers.
§ 21.
- § 21Seuchenkommission.
- § 22Vorkehrungen bei Seuchenverdacht.
§ 23.
Schutz- und Tilgungsmaßregeln.
- § 23
- § 24
- § 25
- § 25aBesondere Schutzmaßnahmen.
§ 26.
- § 26Verantwortlichkeit der Gemeindebehörde.
§ 27.
- § 27Veröffentlichung des Seuchenausbruches.
§ 28.
- § 28Periodische Nachschau.
§ 29.
- § 29Heilung.
§ 30.
- § 30Erlöschen der Seuche.
IV. Abschnitt.Besondere Bestimmungen für einzelne anzeigepflichtige Tierseuchen.
- § 31Maul- und Klauenseuche.
Sicherungsmaßnahmen – Sicherungsgebiete
- § 31a
- § 32
§ 33.
- § 33Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche.
§ 34.
- § 34Rotz.
§ 35.
- § 35Pockenseuche der Schafe.
§ 36.
- § 36
§ 37.
- § 37Beschälseuche der Pferde.
§ 38.
- § 38Bläschenausschlag der Pferde.
§ 39.
- § 39Räude der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel.
§ 40.
- § 40Räude der Schafe und Ziegen.
§ 41.
- § 41Wutkrankheit.
§ 42.
- § 42
§ 43.
- § 43Schweinepest (Klassische Schweinepest) und Schweineseuche
- § 43a§ 43a. Ansteckende Schweinelähmung.
- § 43bAfrikanische Schweinepest
- § 43cVesikuläre Virusseuche der Schweine
- § 45§ 45. Geflügelcholera.
- § 45a§ 45a. Geflügelpest.
- § 45bPsittakose
§ 46.
- § 46Tuberkulose der Rinder.
V. Abschnitt.Besondere Bestimmungen für Schlachtviehanlagen (Schlachtviehmärkte, Schlachthöfe und sonstige Schlachtanlagen), dann für Kontumazstallungen der Seelazarette.
- § 47§ 47.
VI. Abschnitt.Entschädigung für Viehverluste und für aus Anlaß der Desinfektion vernichtete Gegenstände.
- § 48Entschädigungen aus Bundesmitteln.
§ 49.
- § 49Verwertung der getöteten und verendeten Tiere.
§ 50.
- § 50Bestimmung des Bezugsberechtigten.
Höhe der Entschädigung.
- § 51Für Wiederkäuer und Einhufer.
- § 52Für Schweine.
§ 52a. Für Geflügel.
- § 52a
- § 52b
- § 52cFür aus Anlaß der Desinfektion beschädigte oder vernichtete Gegenstände
§ 56.
- § 56Ausfolgung eines Vorschusses.
§ 57.
- § 57Ausschluß der staatlichen Entschädigung bei Schlachttieren.
§ 58.
- § 58Entscheidungskompetenz.
§ 59.
- § 59Entschädigung aus Landesmitteln oder durch Versicherungsverbände.
§ 60.
- § 60Unterstützungen bei Viehverlusten durch Milzbrand und Rauschbrand.
VII. Abschnitt.Bestreitung der durch Vorkehrungen gegen Tierseuchen erwachsenden Kosten.
§ 61.
- § 61Kosten, die dem Staate, den Gemeinden und dem Tierbesitzer zur Last fallen.
§ 62.
Kosten der Beaufsichtigung der Märkte etc.
- § 62
- § 62a
VIII. Abschnitt.Bestimmungen in betreff der Strafen und Berufungen.
Strafvorschriften.
- § 63
- § 64
- § 68§ 68. Zuständigkeit.
- § 69Örtliche Zuständigkeit bei bestimmten Strafverfahren
Verfall.
- § 71§ 71.
- § 72§ 72.
- § 73§ 73.
§ 74.
- § 74Widmung der Geldstrafen und des Erlöses für verfallene Gegenstände.
§ 75.
- § 75Schadenersatz.
IX. Abschnitt.Schlußbestimmungen.
§ 77.
- § 77Wirksamkeit des Gesetzes.
- § 78Aufhebung älterer Vorschriften; Übergangsbestimmungen.
Vollzugsvorschrift.
- § 79
Anlagen
- Anl. 1