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Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV)

Fassungen (Gesetz)
ab 23.09.2015 — BGBl. II Nr. 270/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute23.09.2015 § → § BGBl. II Nr. 270/2015
01.09.201522.09.2015 § → § BGBl. II Nr. 270/2015
01.01.200831.08.2015 § → § —
01.01.200731.12.2007 § → § —
01.04.200331.12.2006 BGBl. II Nr. 250/2003 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 23.09.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückGemeinsame Bestimmungen
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 1Allgemeine Bestimmungen
  2. § 2Ausbildungsziele, Qualitätssicherung
  3. § 3Didaktische Grundsätze
  4. § 4Fachspezifische und organisatorische Leitung
  5. § 5Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
  6. § 6Lehrkräfte
  7. § 7Lehrtätigkeit
  8. § 8Fachkräfte
  9. § 9Räumliche und sachliche Ausstattung
  10. § 10Modulordnung
  11. § 11Ausbildungszeit
2. AbschnittEinzelprüfungen – Beurteilungen
  1. § 12Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
  2. § 13Beurteilung der theoretischen Ausbildung
  3. § 14Dispensprüfung
  4. § 15Beurteilung der praktischen Ausbildung, Wiederholen
  5. § 16Wiederholen einer Einzelprüfung
  6. § 17Nichtantreten zu einer Prüfung
  7. § 18Ausscheiden aus der Ausbildung
3. AbschnittNostrifikation
  1. § 19Allgemeines
  2. § 20Ergänzungsausbildung
  3. § 21Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
  4. § 22Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
4. AbschnittKompensationsmaßnahmen – EWR
  1. § 23Allgemeines
  2. § 24Anpassungslehrgang
  3. § 25Eignungsprüfung
  4. § 26Wiederholen
  5. § 27Bestätigung
2. HauptstückAusbildung zum medizinischen Masseur
1. AbschnittTheoretische und praktische Ausbildung
  1. § 28Allgemeines
  2. § 29Durchführung der theoretischen Ausbildung
  3. § 30Durchführung der praktischen Ausbildung
2. AbschnittVerkürzte Ausbildung – Ausbildungsablauf
  1. § 31Verkürzte Ausbildung für Masseure
3. AbschnittKommissionelle Prüfung
  1. § 33Kommissionelle Prüfung zum medizinischen Masseur
  2. § 34Zulassung zur kommissionellen Prüfung
  3. § 35Prüfungskommission
  4. § 36Ablauf der kommissionellen Prüfung
  5. § 37Prüfungsprotokoll
  6. § 38Beurteilung der kommissionellen Prüfung
  7. § 39Prüfungszeugnis
  8. § 40Nichtantreten zur kommissionellen Prüfung
  9. § 41Wiederholen der kommissionellen Prüfung
  10. § 42Prüfungsgebühren
3. HauptstückAusbildung zum Heilmasseur
1. AbschnittTheoretische Ausbildung
  1. § 43Allgemeines
  2. § 44Durchführung der theoretischen Ausbildung
2. AbschnittKommissionelle Abschlussprüfung
  1. § 45Kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur
  2. § 46Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung
  3. § 47Abschlussprüfungskommission
  4. § 48Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung
  5. § 49Abschlussprüfungsprotokoll
  6. § 50Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
  7. § 51Abschlussprüfungszeugnis
  8. § 52Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung
  9. § 53Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
  10. § 54Prüfungsgebühren
4. HauptstückAusbildung für Lehraufgaben
1. AbschnittAusbildung
  1. § 55Durchführung der Ausbildung
2. AbschnittKommissionelle Abschlussprüfung
  1. § 56Kommissionelle Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  2. § 57Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  3. § 58Abschlussprüfungskommission für Lehraufgaben
  4. § 59Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  5. § 60Abschlussprüfungsprotokoll
  6. § 61Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  7. § 62Zeugnis für Lehraufgaben
  8. § 63Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
5. HauptstückAusbildungen in den Spezialqualifikationen
1. AbschnittAusbildungen
  1. § 64Theoretische und praktische Ausbildung
2. AbschnittKommissionelle Abschlussprüfung
  1. § 65Kommissionelle Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
  2. § 66Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
  3. § 67Abschlussprüfungskommission für Spezialqualifikationen
  4. § 68Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen, Abschlussprüfungsprotokoll
  5. § 69Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
  6. § 70Zeugnis für Spezialqualifikationen
  7. § 71Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
8. HauptstückSchlussbestimmungen
  1. § 84In-Kraft-Treten
  2. § 85Außer-Kraft-Treten
Anlagen
  1. Anl. 1Ausbildung zum medizinischen Masseur | Ausbildungsinhalte – Modul A
  2. Anl. 2Ausbildung zum medizinischen Masseur | Ausbildungsinhalte – Modul B
  3. Anl. 3Verkürzte Ausbildung für Masseure
  4. Anl. 4Ausbildung zum Heilmasseur | Aufschulungsmodul
  5. Anl. 5Ausbildung für Lehraufgaben
  6. Anl. 6Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie
  7. Anl. 7Spezialqualifikationsausbildung Hydro– und Balneotherapie
  8. Anl. 8Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation