RS0075033
Rechtssatz
28.09.1993Strafrecht
Gemäß Art 13 MRK hat der Verletzte, wenn die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen. Daraus folgt, daß dann, wenn Konventionsverletzungen mit dem …