RS0108241
Rechtssatz
27.08.1997Zivilrecht
Unter diese Bestimmung fallen nicht nur Richter, denen eine formelle Parteistellung zukommt, sondern auch jene, die im Rahmen der Beweisaufnahme als Partei vernommen werden müßten. Dies trifft auf einen Richter (Laienrichter), der nur Beamter einer beklagte …