RS0107308
Rechtssatz
1997 – zuletzt 25.08.2023Strafrecht
Die Verteidigerin hat zum Wiedereinsetzungsantrag lediglich behauptet, aber nicht nachgewiesen, dass sie sich während der gesamten Rechtsmittelfrist in einem derartigen psychischen Ausnahmezustand befand, der sie daran hinderte, die Rechtsmittel fristgerech …