RS0096723
Rechtssatz
1989 – zuletzt 20.07.2026Strafrecht
Gründe, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzen, liegen keineswegs schon in einem dienstlichen Begegnungsverhältnis, wie es sich als ein mehr oder weniger enger Kontakt überall dort ergibt, wo eine Staatsanwaltschaft einem Gerichtsh …