RS0108279
Rechtssatz
28.07.1997Zivilrecht
Die Verletzung der auf § 355 Abs 2 HGB fußenden Verpflichtung des Kreditinstituts, gemäß Punkt 9. Abs 1 AGBKr, mindestens einmal jährlich Rechnungsabschlüsse zu erteilen, führt zur Berechtigung des Kunden, Rechnungslegung, allenfalls Schadenersatz, zu begeh …