RS0010858
Rechtssatz
1979 – zuletzt 29.03.2006Zivilrecht
Der Faktor, dem Forderungen abgetreten wurden, hat gegen einen Dritten, der dieselben Forderungen für sich beansprucht, keinen Anspruch aus § 366 ABGB, da auf den Forderungserwerb des Faktors nicht nur § 366 HGB und § 367 ABGB unanwendbar sind, sondern auch …