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Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 (BRGO 1974)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2021 — BGBl. II Nr. 230/2021
Gliederung Fassung vom 01.06.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HAUPTSTÜCKORGANISATIONSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Abschnitt 1Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
  1. § 1Einberufung
Berechtigung zur Einberufung
  1. § 2
  2. § 3
  1. § 4Einberufung einer außerordentlichen Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
  2. § 5Durchführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
  3. § 6Teilversammlungen
  4. § 7Tagesordnung
  5. § 8Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
  6. § 9Teilnahme des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen
Abschnitt 2Betriebsrat
Konstituierung des Betriebsrates
  1. § 10
  2. § 11
  1. § 12Ersatzmitglieder
  2. § 13Tätigkeitsdauer der Funktionäre des Betriebsrates
  3. § 14Sitzungen des Betriebsrates
  4. § 15Übertragung von Aufgaben im Einzelfalle
Übertragung von Aufgaben durch Geschäftsordnung
  1. § 16
  2. § 17
  3. § 18
  1. § 19Autonome Geschäftsordnung
  2. § 20Vertretung nach außen
  3. § 21Bekanntmachungen des Betriebsrates
  4. § 22Beistellung von Sacherfordernissen
  5. § 22aEinheitlicher Betriebsrat
Abschnitt 3Betriebsausschuß
  1. § 23Wahl der Funktionäre
  2. § 24Geschäftsführung
Abschnitt 4Betriebsräteversammlung
  1. § 25Einberufung
  2. § 26Beschlußfassung
Enthebung des Zentralbetriebsrates
  1. § 27
  2. § 28
Abschnitt 5Zentralbetriebsrat
  1. § 29Konstituierung
  2. § 30Ersatzmitglieder
  3. § 31Geschäftsführung
Abschnitt 5aKonzernvertretung
  1. § 31aKonstituierung
  2. § 31bGeschäftsführung
  3. § 31cGeschäftsordnung
  4. § 32Freizeitgewährung
Abschnitt 6Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates
  1. § 32aFreistellung
  2. § 33Bildungsfreistellung
  3. § 34Erweiterte Bildungsfreistellung
  4. § 35Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 7Jugendvertretung im Betrieb
Jugendversammlung
  1. § 36
  2. § 37
  1. § 38Geschäftsordnung der Jugendversammlung
  2. § 39Jugendvertrauensrat
  3. § 40Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates
  4. § 41Verhältnis des Jugendvertrauensrates zum Betriebsrat
  5. § 42Teilnahme des Betriebsrates an Sitzungen des Jugendvertrauensrates
  6. § 43Teilnahme des Jugendvertrauensrates an Sitzungen des Betriebsrates (Betriebsausschusses)
  7. § 44Ausübung der Befugnisse des Jugendvertrauensrates
  8. § 45Auskunftserteilung
  9. § 46Allgemeine Intervention
  10. § 47Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher Arbeitnehmer geltenden Vorschriften
  11. § 48Teilnahme an den Unterweisungen der jugendlichen Arbeitnehmer
  12. § 49Erstattung von Vorschlägen
  13. § 50Teilnahme an Beratungen zwischen Betriebsrat (Betriebsausschuß) und Betriebsinhaber
Abschnitt 8Jugendvertretung im Unternehmen
  1. § 51Jugendvertrauensräteversammlung
  2. § 52Zentraljugendvertrauensrat
  3. § 52aBerufung weiterer Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates
  4. § 52bVertretung und Geschäftsführung
  5. § 52cVerhältnis des Zentraljugendvertrauensrates zum Zentralbetriebsrat
  6. § 52dAuskunftserteilung
  7. § 52eBefugnisse des Zentraljugendvertrauensrates
  8. § 52fKonzernjugendvertretung
2. HAUPTSTÜCKBEFUGNISSE DER ARBEITNEHMERSCHAFT
Abschnitt 1Organzuständigkeit
  1. § 53Betriebsrat
  2. § 54Betriebsausschuß
  3. § 55Gemeinsamer Betriebsrat
  4. § 56Zentralbetriebsrat
  5. § 56aKonzernvertretung
Abschnitt 2Ausübung einzelner Befugnisse
  1. § 57Überwachung gemäß § 89 ArbVG
  2. § 58Beratung gemäß § 92 ArbVG
  3. § 59Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer
  4. § 60Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
  5. § 61Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
  6. § 62Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
  7. § 63Mitwirkung bei Kündigungen und Entlassungen
  8. § 64Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
3. HAUPTSTÜCKBEZEICHNUNG WEIBLICHER FUNKTIONÄRE VON ORGANEN DER ARBEITNEHMERSCHAFT
  1. § 64a
4. HAUPTSTÜCKGEMEINSAME BESTIMMUNGEN
  1. § 65Fristenberechnung
  2. § 66Wirksamkeitsbeginn
  3. § 67Aufhebung von Rechtsvorschriften
Anlagen
  1. Anl. 1Beispiele für die Berechnung der einwöchigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung