Norm Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen× ▾ ‹›Gliederung Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Fassungen (Gesetz) ab 14.07.1994 — BGBl. Nr. 603/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute14.07.1994 BGBl. Nr. 603/1994 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.07.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenARTIKEL 1Art. 1Zweck des Übereinkommens; Bildung eines Verbands; Sitz des VerbandsARTIKEL 2Art. 2SchutzrechtsformenARTIKEL 3Art. 3Inländerbehandlung; GegenseitigkeitARTIKEL 4Art. 4Botanische Gattungen und Arten, die geschützt werden müssen oder könnenARTIKEL 5Art. 5Inhalt des Schutzrechts; SchutzumfangARTIKEL 6Art. 6SchutzvoraussetzungenARTIKEL 7Art. 7Amtliche Prüfung von Sorten; vorläufiger SchutzARTIKEL 8Art. 8SchutzdauerARTIKEL 9Art. 9Beschränkungen in der Ausübung des ZüchterrechtsARTIKEL 10Art. 10Nichtigkeit und Aufhebung des ZüchterrechtsARTIKEL 11Art. 11Freie Wahl des Verbandsstaats, in dem die erste Anmeldung eingereicht wird; Anmeldungen in anderen Verbandsstaaten; Unabhängigkeit des Schutzes in verschiedenen VerbandsstaatenARTIKEL 12Art. 12PrioritätARTIKEL 13Art. 13SortenbezeichnungARTIKEL 14Art. 14Unabhängigkeit des Schutzes von Maßnahmen zur Regelung der Erzeugung, der Überwachung und des gewerbsmäßigen VertriebsARTIKEL 15Art. 15Organe des VerbandsARTIKEL 16Art. 16Zusammensetzung des Rates; AbstimmungenARTIKEL 17Art. 17Beobachter in Sitzungen des RatesARTIKEL 18Art. 18Präsident und Vizepräsidenten des RatesARTIKEL 19Art. 19Tagungen des RatesARTIKEL 20Art. 20Geschäftsordnung des Rates; Verwaltungs- und Finanzordnung des VerbandsARTIKEL 21Art. 21Aufgaben des RatesARTIKEL 22Art. 22Erforderliche Mehrheiten für die Beschlüsse des RatesARTIKEL 23Art. 23Aufgaben des Verbandsbüros; Verantwortung des Generalsekretärs; Ernennung der BedienstetenARTIKEL 24Art. 24Rechts- und GeschäftsfähigkeitARTIKEL 25Art. 25RechnungsprüfungARTIKEL 26Art. 26FinanzenARTIKEL 27Art. 27Revision des ÜbereinkommensARTIKEL 28Art. 28Vom Büro und in Sitzungen des Rates benutzte SprachenARTIKEL 29Art. 29Besondere Abmachungen zum Schutz von PflanzenzüchtungenARTIKEL 30Art. 30Anwendung des Übereinkommens im innerstaatlichen Bereich; Vereinbarungen über die gemeinsame Inanspruchnahme von PrüfungsstellenARTIKEL 31Art. 31UnterzeichnungARTIKEL 32Art. 32Ratifikation, Annahme oder Genehmigung; BeitrittARTIKEL 33Art. 33Inkrafttreten; Unmöglichkeit, früheren Fassungen beizutretenARTIKEL 34Art. 34Beziehungen zwischen Staaten, die durch unterschiedliche Fassungen gebunden sindARTIKEL 35Art. 35Mitteilungen über die schutzfähigen Gattungen und Arten; zu veröffentlichende InformationenARTIKEL 36Art. 36HoheitsgebieteARTIKEL 37Art. 37Ausnahmeregelung für den Schutz unter zwei SchutzrechtsformenARTIKEL 38Art. 38Vorübergehende Einschränkung des Erfordernisses der NeuheitARTIKEL 39Art. 39Aufrechterhaltung wohlerworbener RechteARTIKEL 40Art. 40VorbehalteARTIKEL 41Art. 41Dauer und Kündigung des ÜbereinkommensARTIKEL 42Art. 42Sprachen; Wahrnehmung der Verwahreraufgaben