Norm KT-AV× ▾ ‹›Gliederung Kardiotechniker-Ausbildungsverordnung (KT-AV) Fassungen (Gesetz) ab 08.09.2001 — BGBl. II Nr. 335/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.09.2001 BGBl. II Nr. 335/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.09.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAusbildung§ 1Allgemeines§ 2Ausbildungsziele, Qualitätssicherung§ 3Ausbildungsverantwortlicher§ 4Teilnahmeverpflichtung§ 5Versäumen von Ausbildungszeiten§ 6Unterbrechung der Ausbildung§ 7Wechsel der Ausbildungsstätte innerhalb Österreichs§ 8Ausbildung§ 9Rasterzeugnis2. AbschnittPrüfungen§ 10Zwischenprüfung§ 11Ablauf der Zwischenprüfung§ 12Zwischenprüfungsprotokoll§ 13Beurteilung der Zwischenprüfung, Zeugnis§ 14Nichtantreten zur Zwischenprüfung§ 15Wiederholen der Zwischenprüfung§ 16Diplomprüfung§ 17Zulassung zur Diplomprüfung§ 18DiplomprüfungsinhalteAblauf der mündlichen Diplomprüfung§ 19§ 20§ 21Beurteilung der Diplomprüfung§ 22Diplomprüfungsprotokoll§ 23Nichtantreten zur mündlichen Diplomprüfung§ 24Wiederholen der Diplomprüfung§ 25Diplom3. AbschnittNostrifikation§ 26Allgemeines§ 27Ergänzungsausbildung und -prüfung§ 28Wiederholen und Abbruch der Ergänzungsausbildung – Ausscheiden§ 29Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung4. AbschnittKompensationsmaßnahmen – EWR§ 30Allgemeines§ 31Anpassungslehrgang§ 32Eignungsprüfung§ 33Wiederholen§ 34BestätigungAnlagenAnl. 1Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker/zur diplomierten Kardiotechnikerin – Theoretische AusbildungAnl. 2Rasterzeugnis für die Ausbildung zum diplomierten KardiotechnikerAnl. 3ZwischenprüfungszeugnisAnl. 4DIPLOMPRÜFUNGSZEUGNISAnl. 5DIPLOMAnl. 6BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNGSAUSBILDUNGAnl. 7BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANGAnl. 8BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG