Norm BVV 2013× ▾ ‹›Gliederung Bundesvermögensverwaltungsverordnung (BVV 2013) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 51/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 51/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand§ 2Geltungsbereich§ 3Verfahrensvorschriften§ 4Aufbewahrungsfristen§ 5Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur§ 6Verzeichnis für die Anlagenkennzahlen§ 7Haftung für Beschädigung und Verlust von beweglichen und unbeweglichen Sachen2. HauptstückVerwaltung von beweglichem Bundesvermögen1. AbschnittAllgemeines§ 8Gegenstand der Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen§ 9Begriff und Einteilung der beweglichen Sachen§ 10Verwaltung der beweglichen Sachen§ 11Inventar- und Vorratsverwaltungssysteme2. AbschnittVerwaltung von Inventargegenständen§ 12Begriff und Einteilung der Inventargegenstände§ 13Erfassung der Inventargegenstände§ 14Wertmäßige Erfassung der Inventargegenstände§ 15Sonderinventar§ 16Fremdinventar§ 17Kennzeichnung der Inventargegenstände3. AbschnittVerwaltung von Vorräten§ 18Begriff und Einteilung der Vorräte§ 19Erfassung der Vorräte§ 20Wertmäßige Erfassung der Vorräte§ 21Vorratsausgabe und Kontrolle des Vorratsverbrauchs§ 22Lagerung der Vorräte4. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt§ 23Abschluss der Inventar- und Vorratsaufzeichnungen§ 24Inventur§ 25Ergebnis der Inventur§ 26Ausscheiden der Inventargegenstände und Vorräte§ 27Verwertung der Inventargegenstände und Vorräte3. HauptstückVerwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen1. AbschnittAllgemeines§ 28Gegenstand der Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen§ 29Begriff der unbeweglichen Sachen§ 30Verwaltung der unbeweglichen Sachen§ 31Liegenschaftsverwaltungssystem2. AbschnittVerwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen§ 32Einteilung der unbeweglichen Sachen§ 33Erfassung der unbeweglichen Sachen§ 34Wertmäßige Erfassung der unbeweglichen Sachen§ 35Ausscheiden der unbeweglichen Sachen4. HauptstückVerwaltung von immateriellen Anlagenwerten§ 36Gegenstand der Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten§ 37Begriff der immateriellen Anlagenwerte§ 38Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte§ 39Erfassung, Abschluss der Aufzeichnungen und Inventur5. HauptstückVerwaltung von Bibliotheken1. AbschnittAllgemeines§ 40Gegenstand der Verwaltung von Bibliotheken und Geltungsbereich§ 41Begriff der Bibliotheksstücke§ 42Aufgaben der Bibliotheksverwaltung2. AbschnittVerwaltung von Bibliotheksstücken§ 43Inventarisierung und Katalogisierung der Bibliotheksstücke§ 44Erfassung der Bibliotheksstücke§ 45Bibliotheks- und Entlehnordnung§ 46Benützung und Entlehnung von Bibliotheksstücken§ 47Dauerhaft entlehnte Bibliotheksstücke§ 48Ausscheiden von Bibliotheksstücken§ 49Haftung§ 50Inventur6. HauptstückGemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück§ 51Kulturgüter§ 52Abschreibung7. HauptstückIn- und Außerkrafttreten§ 53In- und Außerkrafttreten