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Bundesvermögensverwaltungsverordnung (BVV 2013)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 51/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 51/2012 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.01.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Gegenstand
  2. § 2Geltungsbereich
  3. § 3Verfahrensvorschriften
  4. § 4Aufbewahrungsfristen
  5. § 5Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur
  6. § 6Verzeichnis für die Anlagenkennzahlen
  7. § 7Haftung für Beschädigung und Verlust von beweglichen und unbeweglichen Sachen
2. HauptstückVerwaltung von beweglichem Bundesvermögen
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 8Gegenstand der Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen
  2. § 9Begriff und Einteilung der beweglichen Sachen
  3. § 10Verwaltung der beweglichen Sachen
  4. § 11Inventar- und Vorratsverwaltungssysteme
2. AbschnittVerwaltung von Inventargegenständen
  1. § 12Begriff und Einteilung der Inventargegenstände
  2. § 13Erfassung der Inventargegenstände
  3. § 14Wertmäßige Erfassung der Inventargegenstände
  4. § 15Sonderinventar
  5. § 16Fremdinventar
  6. § 17Kennzeichnung der Inventargegenstände
3. AbschnittVerwaltung von Vorräten
  1. § 18Begriff und Einteilung der Vorräte
  2. § 19Erfassung der Vorräte
  3. § 20Wertmäßige Erfassung der Vorräte
  4. § 21Vorratsausgabe und Kontrolle des Vorratsverbrauchs
  5. § 22Lagerung der Vorräte
4. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt
  1. § 23Abschluss der Inventar- und Vorratsaufzeichnungen
  2. § 24Inventur
  3. § 25Ergebnis der Inventur
  4. § 26Ausscheiden der Inventargegenstände und Vorräte
  5. § 27Verwertung der Inventargegenstände und Vorräte
3. HauptstückVerwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 28Gegenstand der Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
  2. § 29Begriff der unbeweglichen Sachen
  3. § 30Verwaltung der unbeweglichen Sachen
  4. § 31Liegenschaftsverwaltungssystem
2. AbschnittVerwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
  1. § 32Einteilung der unbeweglichen Sachen
  2. § 33Erfassung der unbeweglichen Sachen
  3. § 34Wertmäßige Erfassung der unbeweglichen Sachen
  4. § 35Ausscheiden der unbeweglichen Sachen
4. HauptstückVerwaltung von immateriellen Anlagenwerten
  1. § 36Gegenstand der Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
  2. § 37Begriff der immateriellen Anlagenwerte
  3. § 38Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte
  4. § 39Erfassung, Abschluss der Aufzeichnungen und Inventur
5. HauptstückVerwaltung von Bibliotheken
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 40Gegenstand der Verwaltung von Bibliotheken und Geltungsbereich
  2. § 41Begriff der Bibliotheksstücke
  3. § 42Aufgaben der Bibliotheksverwaltung
2. AbschnittVerwaltung von Bibliotheksstücken
  1. § 43Inventarisierung und Katalogisierung der Bibliotheksstücke
  2. § 44Erfassung der Bibliotheksstücke
  3. § 45Bibliotheks- und Entlehnordnung
  4. § 46Benützung und Entlehnung von Bibliotheksstücken
  5. § 47Dauerhaft entlehnte Bibliotheksstücke
  6. § 48Ausscheiden von Bibliotheksstücken
  7. § 49Haftung
  8. § 50Inventur
6. HauptstückGemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück
  1. § 51Kulturgüter
  2. § 52Abschreibung
7. HauptstückIn- und Außerkrafttreten
  1. § 53In- und Außerkrafttreten