Norm VNEP-V× ▾ ‹›Gliederung Verteilernetzentwicklungsplanverordnung (VNEP-V) Fassungen (Gesetz) ab 30.06.2026 — BGBl. II Nr. 156/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute30.06.2026 BGBl. II Nr. 156/2026 (Stammfassung) 01.01.2027 § → § — 30.06.202631.12.2026 BGBl. II Nr. 156/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Regelungsgegenstand§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Anzeige und Aufforderung zur Abänderung§ 4Aufbau des Verteilernetzentwicklungsplans2. HauptstückInhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan1. AbschnittAusgangssituation§ 5Allgemeines§ 6Darstellung des Versorgungsgebiets§ 7Darstellung des Verteilernetzes§ 8Bestand an Stromerzeugungsanlagen§ 9Bestand an Elektrizitätsspeicheranlagen§ 10Bestand an anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen§ 11Darstellung der Entwicklung der Netzanschlusskapazitäten§ 12Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung§ 13Alternative Darstellung auf der gemeinsamen Internetplattform2. AbschnittPlanungsannahmen, Planungsgrundsätze und -methoden§ 14Darstellung der Planungsannahmen§ 15Darstellung der Planungsgrundsätze und -methoden3. AbschnittNetzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen§ 16Allgemeiner Inhalt§ 17Netzentwicklungsprojekt§ 18Netzentwicklungsprogramm§ 19Weitere und längerfristige Planungsüberlegungen4. AbschnittFlexibilität§ 20Maßnahmen zur Flexibilitätsbeschaffung§ 21Darstellung der beschafften und zu beschaffenden Flexibilität§ 22Flexibler Netzzugang5. AbschnittStandorte für einen systemdienlichen Betrieb von Energiespeicheranlagen und Stromerzeugungsanlagen§ 23Geeignete Standorte für einen systemdienlichen Betrieb6. Abschnitt§ 24Stellungnahmen7. AbschnittMehrkostenfaktor für die Verkabelung von 110-kV-Freileitungsprojekten§ 25Methode zur Ermittlung des Mehrkostenfaktors3. HauptstückSchlussbestimmungen§ 26Verweise§ 27Inkrafttreten