RS0085111
Rechtssatz
1990 – zuletzt 24.03.1992Zivilrecht
Wenngleich Stiefkinder nur dann als Kinder gelten, wenn sie mit dem Versicherten "ständig" in Hausgemeinschaft leben, so wird doch ein bestimmtes Mindestmaß der Dauer dieser Hausgemeinschaft nicht verlangt, weshalb es ausreicht, daß die Stiefkinder vom Zeit …