RS0064728
Rechtssatz
07.05.1981Zivilrecht
Die im § 44 Abs 1 KO für Aussonderungsansprüche begründete Unabhängigkeit von Konkurs bedeutet, daß Verfahren, in denen Aussonderungsrecht geltend gemacht werden, vom Konkurs nicht berührt werden, somit auch, daß zur Sicherung von Aussonderungsansprüchen al …