RS0039459
Rechtssatz
27.04.1938Zivilrecht
Erklärt der Kläger nach der ersten Tagsatzung, daß er die Klage, die er gegen eine prozeßunfähige und durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertretene Person erhoben hatte, mit Vorbehalt des Anspruches zurückziehe, so können die beklagte Partei und ihr Ver …