RS0010591
Rechtssatz
1989 – zuletzt 25.01.2003Zivilrecht
Ein Wohnungseigentümer, der sich durch Geruchsbelästigung durch andere Wohungseigentümer ( Katzenhaltung ) beeinträchtigt fühlt, hat nicht allein die Möglichkeit, sich an den Hausverwalter oder die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu wenden, um den seiner An …