RS0081048
Rechtssatz
zuletzt 23.03.1999Zivilrecht
Auch durch den Vertrieb von Wanderkarten mit unrichtigen, somit falsche Auskünfte gebenden Eintragungen kann in das Eigentum (Grundeigentum) (oder in ein anderes absolutes Recht) eingegriffen werden, wenn dadurch Dritte, etwa Wanderer, in adäquat kausaler W …