RS0065003
Rechtssatz
1981 – zuletzt 11.07.2023Zivilrecht
Zweck des § 46 Abs 1 Z 3 KO ist es zu gewährleisten, dass derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin der Masse zugutekommen lassen muss, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhalten und nicht auf eine Konkursforderung beschränkt sein soll …