RS0097069
Rechtssatz
1974 – zuletzt 24.01.1985Strafrecht
Der Umstand, daß der Beschuldigte im Sprengel des Gerichts, dem die Strafsache zugewiesen werden soll, eine längere Freiheitsstrafe verbüßt, kann als wichtiger Grund im Sinne des § 62 StPO angesehen werden, weil durch die Zuweisung die erheblichen Vorführko …