RS0121458
Rechtssatz
zuletzt 21.07.2021Zivilrecht
§ 8 Abs 1 VerG 2002 ist so auszulegen, dass in jenen Fällen, in denen die Schlichtungseinrichtung nach den Vereinsstatuten erst im Anlassfall von den Streitparteien zu konstituieren ist, die sechsmonatige Frist erst zu laufen beginnt, wenn die anrufende Par …