Norm MQuV 2007× ▾ ‹›Gliederung Milchquoten-Verordnung 2007 (MQuV 2007) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2007 — BGBl. II Nr. 209/2007 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 15.10.201531.01.2016 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 326/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 326/2015 01.07.200714.10.2015 BGBl. II Nr. 209/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.10.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständigkeit2. AbschnittLieferung§ 3Erhebung der Überschussabgabe§ 4Berechnung der Quote für Lieferungen§ 5Änderung des Verfügungsrechts über einen Betrieb§ 6Aufteilung eines Betriebs§ 7Verpachtung an Mehrere§ 8Übertragung von Quoten (Handelbarkeit)§ 9Zeitweilige Übertragung von Quoten (Quotenleasing)§ 10Verfügung über die Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses§ 11Leasing bei vorübergehender Beeinträchtigung durch höhere Gewalt§ 12Kürzung bei erheblicher Nichtausschöpfung einer einzelbetrieblichen Quote§ 13Wiederzuteilung einer einzelbetrieblichen Quote§ 14Nutzung von Almquoten§ 15Sonderbestimmungen für Messen§ 16Zuweisung nicht genützter Quoten für Lieferungen (Saldierung)§ 17Beförderung von Milch§ 18Zulassung des Käufers§ 19Anerkennung von Labors§ 20Nachweise des Betriebsinhabers§ 21Berechnung der Monatsanlieferung§ 22Berechnung der einzelbetrieblichen Quote für Lieferungen§ 23Erhebung der Überschussabgabe§ 24Meldepflichten des Käufers§ 25Mehrere Käufer3. AbschnittDirektverkauf§ 26Grundsatz§ 27Quote für Direktverkäufe§ 28Aufzeichnungspflichten§ 29Erhebung der Überschussabgabe§ 30Äquivalenzmenge für Milcherzeugnisse4. AbschnittGemeinsame Bestimmungen§ 31Anpassung der Quoten§ 32Gesonderte Feststellung§ 33Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 34Muster und Formblätter§ 35Strafbestimmungen§ 36BerichtspflichtSchlussbestimmungen§ 37AnlagenAnl. 1Anl. 2